Leitfaden für Festveranstalter

 

Als Festveranstalterin oder Festveranstalter sind Sie verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen an Ihrem Anlass. Dafür ist es entscheidend, dass neben Ihnen auch Ihre Helferinnen und Helfer die Überzeugung gewinnen, dass Jugendschutz keine Frage des Goodwills, sondern Teil von gesetzlichen Bestimmungen ist, der zum Wohl der Jugendlichen in jedem Fall eingehalten werden muss. Wer den Sinn der Jugendschutzbestimmungen kennt, ist motivierter bei deren Einhaltung.

Vorteile des Jugendschutzes:

  • keine Sanktionen wegen unerlaubtem Alkohol- oder Tabakverkauf
  • Sie handeln gesetzeskonform und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll
  • Sie nehmen keine alkoholbedingten Unfälle in Kauf
  • weniger Randale und Vandalismus an Ihrer Veranstaltung
  • ein Fest für Ihre Gäste ohne Störungen durch Betrunkene
  • gesteigertes Image der Veranstaltung in der Öffentlichkeit
  • Sie üben eine Vorbildfunktion aus

Wenn Sie an Ihrer Veranstaltung eine Festwirtschaft planen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Informieren Sie sich frühzeitig auf dem Bewilligungsportal Basel-Stadt über die nötigen Bewilligungen, das Bewilligungsverfahren und die Bewilligungskriterien.
    Fest auf öffentlichem Grund und Boden (Allmend)
    Fest auf Privatboden oder in Räumlichkeiten
  • Überlegen Sie sich, wie Sie die Jugendschutzbestimmungen umsetzen können. Die Checkliste weiter unten unterstützen Sie dabei.
  • Die Mitarbeitenden müssen die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen kennen und richtig anwenden. Informationsmaterialien dazu stehen kostenlos zur Verfügung.
  • Bestellen Sie frühzeitig die Jugendschutzmaterialien in unserem Webshop.
  • Für zusätzliche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Jugendschutzes können Sie sich gerne bei uns melden.

Die wichtigsten Massnahmen zur Umsetzung des Jugendschutzes sind:

  • Konsequente Alters- und Ausweiskontrollen
  • Hilfsmittel wie zum Beispiel Kontrollbänder und Altersrechner verwenden
  • Hinweisschilder am Eingang sowie auch am Verkaufspunkt gut sichtbar anbringen
  • Attraktives alkoholfreies Angebot mit entsprechender Preisgestaltung anbieten
  • Überprüfen der Jugendschutzmassnahmen während der Veranstaltung

Checkliste für Festveranstalter 

Planungsphase

Grundsätzliches für Festveranstalter

  • Alterslimite für den Eintritt zur Veranstaltung festlegen
  • Hinweise auf Jugendschutzbestimmungen und Ausweiskontrollen auf Plakaten, Flyern, Tickets und im Internet anbringen

Bewilligung

  • Für den Betrieb einer Gelegenheits- oder Festwirtschaft mit oder ohne Alkoholausschank ist eine Bewilligung erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Arbeitstage.
  • Bewilligungsformulare siehe oben

Jugendschutzmaterialien

  • Alterseinteilung mittels verschiedenfarbiger Jugendschutzbändel
  • Altersrechner
  • Hinweisschilder für Eingangsbereich und Verkaufspunkte von Alkohol und Tabak
  • Merkblatt Jugendschutz für Festveranstaltungen und Gastronomiebetriebe
  • Informationsblatt für Bar- und Servicepersonal (zum unterschreiben)

Personal Eingang

  • Genügend Personal für Eingang, Kasse und Sicherheit einplanen (mindestens 18 Jahre alt)
  • Wenn Körperkontrollen vorgesehen sind: weibliches und männliches Personal aufbieten

Personal Bar und Service

  • Genügend Personal für Bar und Service (mindestens 18 Jahre alt)
  • Verantwortliche Person für die Einhaltung des Jugendschutzes bestimmen

Schulungen des gesamten Personals (Bar- und Servicepersonal, Personal des Eingangsbereich, Awareness-Team)

  • Gesetzliche Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak und deren Sinn
  • Konsequente Ausweis- oder Jugendschutzbändelkontrollen beim Alkohol- und Tabakverkauf
  • Alkoholverbot für das Personal während der Arbeitszeit
  • Keine Abgabe alkoholhaltiger Getränke (§30 des Gastgewerbegesetzes) 
  • Auch keine kostenlose Abgabe an Jugendliche unterhalb der jeweiligen Altersgrenze (gesetzlich verboten)

Unter www.age-check.ch kann eine kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz Alkohol und/oder Tabak inklusive Zertifikat absolviert werden. Für eine kostenlose Personalschulung durch Fachpersonen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: www.jugendschutzbasel.ch, E-Mail an md@bs.ch

Barangebot

  • «Sirupartikel» (§33 des Gastgewerbegesetzes) einhalten: Mindestens drei alkoholfreie Kaltgetränke preisgünstiger als das billigste alkoholhaltige Getränk anbieten.
  • Altersbeschränkung auf den Preislisten anbringen und elektronische Kassensysteme verwenden, die an die Ausweiskontrolle erinnern.
  • Attraktives Angebot an alkoholfreien Getränken und deutliche Preisunterschiede zu alkoholischen Getränken.
  • Rezepte für alkoholfreie Drinks sowie die Möglichkeit, eine alkoholfreie Bar samt Personal zu mieten, erhalten Sie unter www.bluecocktailbar.ch.

Schutz vor Passivrauchen

  • Bestimmungen zum Passivrauchschutz umsetzen
  • Auch elektronische Zigaretten und Vapes fallen unter den Geltungsbereich des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen
  • Rauchverbot in geschlossenen Räumen, Zelten, Wintergärten, Hallen oder Eingangsbereichen, die auf mehr als der Hälfte aller Seiten geschlossen sind.

Durchführung

  • Hinweisschilder im Eingangsbereich und an den Verkaufspunkten aufhängen.
  • Altersrechner im Eingangsbereich und hinter der Bar anbringen.
  • Rauchverbotsschilder aufhängen.
  • Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs und Telefonnummern von Taxis beim Ausgang gut sichtbar aufhängen.

Information und Kontrolle

  • Briefing des Personals zur Repetition der Jugendschutzbestimmungen und Klärung der Verantwortlichkeiten.

Kontrolle

  • Einhaltung der Altersbeschränkungen und des Rauchverbots kontrollieren.
  • Gäste ansprechen, die Alkohol oder Tabak an Jugendliche abgeben.
  • Monitoring durch Fachpersonen vor Ort für Analyse und Rückmeldung zur Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen

Wenden Sie sich bei Fragen per Email an die Abteilung Prävention des Gesundheitsdepartements: md@bs.ch

Bewilligungsformulare

Bewilligungsportal Basel-Stadt

Kostenlose Online-Schulung Jugendschutz Alkohol:

Eine kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz Alkohol für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften finden Sie hier: 

age-check.ch