Testkäufe

Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige und der Verkauf von Spirituosen, Tabakwaren, Tabakersatzprodukten und elektronischen Zigaretten an unter 18-Jährige sind in Basel-Stadt verboten. Laut Gesetz müssen zudem alle Zigarettenautomaten so eingerichtet oder platziert sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Möglichkeit haben, Tabakwaren, Tabakersatzprodukte oder elektronische Zigarette zu beziehen.

Die Testkäufe schaffen im Sinne eines Monitorings einen Überblick darüber, wie oft die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen im Kanton Basel-Stadt eingehalten beziehungsweise missachtet werden. Mit dem Projekt wird eine Sensibilisierung der Festveranstalter/-innen, der Ladenbetreiber/-innen, des Personals und einer weiteren Öffentlichkeit in Bezug auf die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen angestrebt. Zudem zielt das Projekt darauf ab, die Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten und Tabakwaren für Jugendliche im gesetzlichen Jugendschutzalter zu reduzieren. Die Festveranstalter/-innen, Ladenbetreiber/-innen und das Personal erhalten die Möglichkeit, Hilfsmittel für die Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu beziehen. Auch werden sie auf die kostenlosen Jugendschutzschulungen aufmerksam gemacht.

Testkäufe sind ein wirksames Instrument für den Jugendschutz. Es ist erwiesen, dass die Durchführung von Testkäufen einen nachhaltigen Beitrag zur Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen leistet.

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Kontakt

Blaues Kreuz Kinder- und Jugendwerk
061 922 03 42
E-Mail

www.blueworld.ch