Wer trägt Verantwortung?
Dass der Verkauf von Alkohol, Tabakwaren, Tabakersatzprodukten und elektronischen Zigaretten an Jugendliche strafbar ist, hat gute Gründe: Jugendliche können ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und auch mögliche Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht richtig abschätzen. Deshalb können sie noch nicht vollumfänglich Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem gesetzeswidrigen Kaufversuch von Alkohol, Tabakwaren, Tabakersatzprodukten oder elektronischen Zigaretten den minderjährigen Jugendlichen Grenzen setzen.
Warum werden die Erziehungsberechtigten nicht zur Verantwortung gezogen?
Alkohol- und Tabakkonsum spielen sich bei Jugendlichen beinahe ausschliesslich in der Freizeit und vor allem im Ausgang ab. Dort haben Erziehungsberechtigte keinen Einfluss auf ihre Kinder.
Pflichten des Bar-, Service- und Verkaufspersonals
Das Bar-, Service- und Verkaufspersonal darf keinen Alkohol an unter 16-Jährige sowie keine Spirituosen, keine Tabakwaren, keine Tabakersatzprodukte und keine elektronischen Zigaretten an unter 18-Jährige verkaufen. Im Zweifelsfall muss ein amtlicher Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis, CH-Ausländerausweis) verlangt werden. Missachtungen der Jugendschutzbestimmungen haben Sanktionierungen zur Folge.
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat in geeigneter Form dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden die Jugendschutzbestimmungen kennen und anwenden.
Weitere Informationen
Broschüren und pädagogisches Material
Broschüren und Info-Materialien zu Suchtthemen können bei Sucht Schweiz heruntergeladen und bestellt werden.
Kostenlose Online-Schulung Jugendschutz Alkohol
Eine kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz Alkohol für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften finden Sie hier: