Rechtliche Bestimmungen
Die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen sind Bestandteil schweizerischer und kantonaler Gesetze und Verordnungen. Im Kanton Basel-Stadt gelten für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol, Tabakwaren, Tabakersatzprodukten und elektronischen Zigaretten obige Altersbeschränkungen.
Das Bar-, Service- und Verkaufspersonal muss im Zweifelsfall einen Ausweis verlangen. Akzeptiert werden dürfen nur folgende amtliche Ausweise: Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis und CH-Ausländerausweis. Mit einem gut sichtbaren Hinweisschild muss zudem am Verkaufspunkt auf die Verkaufs- und Abgabeverbote hingewiesen werden.
Raucherwaren mit Hanfblüten mit hohem Cannabidiol (CBD) - Gehalt und einem THC-Gehalt unter 1% gelten als Tabakersatzprodukte und unterliegen denselben gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen wie herkömmliche Tabakprodukte (siehe oben).
Wer braucht eine Bewilligung?
Die entgeltliche Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken zum Konsum an Ort und Stelle ist bewilligungspflichtig. Bewilligungsbehörde: Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Abteilung Gastgewerbebewilligungen (BVD). Gesuchsformulare für eine Bewilligung sind unter www.bs.ch/bvd/bgi abrufbar.
Der Handel (Verkauf über die Gasse) von Spirituosen ist bewilligungspflichtig. Bewilligungsbehörde: Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Abteilung Gastgewerbebewilligungen (BVD). Gesuchsformulare für eine Bewilligung sind unter www.bs.ch/bvd/bgi/gastgewerbebewilligungen abrufbar.
Der Handel (Verkauf über die Gasse) von Wein und Bier sowie von Tabakwaren braucht keine Bewilligung.
Strafrechtliche Massnahmen
Wer die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen vorsätzlich oder fahrlässig missachtet, kann mit Bussen und/oder Haft bestraft werden. Ebenfalls können Bussen bei der Missachtung der Werbeeinschränkungen und/oder der Bestimmungen des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen ausgesprochen werden.
Alkohol- und Tabakverkauf durch Minderjährige
Minderjährige dürfen nicht für die Bedienung von Gästen in Unterhaltungsbetrieben wie Nachtlokalen, Diskotheken, Dancings oder Barbetrieben beschäftigt werden. Für diese Tätigkeiten gilt ein absolutes Arbeitsverbot bis 18 Jahre. In Restaurants, Hotels und Cafés hingegen dürfen Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr für die Bedienung von Gästen eingesetzt werden. Die mindestens 16-jährigen Jugendlichen dürfen den Gästen in Restaurants, Hotels oder Cafés auch Tabak respektive Alkohol verkaufen. Natürlich müssen aber auch sie die Jugendschutzbestimmungen einhalten und dürfen Tabak und gebrannte Wasser nicht an unter 18-Jährige und alle übrigen alkoholischen Getränke nicht an unter 16-Jährige verkaufen.
Bei Vereinsfesten dürfen minderjährige Jugendliche während ihrer Freizeit in Festwirtschaften mithelfen und alkoholische Getränke ausschenken, auch wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung der zuständigen Personen des Vereins sowie der Eltern für eine altersgerechte Beschäftigung besorgt zu sein. Bei einem Einsatz in einer Festwirtschaft müssen auf jeden Fall die geltenden Abgabebeschränkungen durch die eingesetzten Jugendlichen eingehalten werden. Es ist fraglich, ob jugendliche Personen im Umgang mit solchen schwierigen Situationen genügend Erfahrung und Reife besitzen. Deshalb sollte der Einsatz Jugendlicher in Festwirtschaften grundsätzlich gut überlegt sein und in jedem Fall nur erfolgen, wenn auch eine erwachsene Person anwesend ist.
Rapportierung von Missständen
Die Abteilung Jugend- und Präventionspolizei der Kantonspolizei Basel-Stadt ist zivil gekleidet im öffentlichen Raum unterwegs und hat ein Auge auf Jugendliche, welche Alkohol oder Tabak konsumieren. Wird festgestellt, dass Alkohol- oder Tabakprodukte an Jugendliche unter dem zulässigen Alter verkauft wurden, wird dieser Missstand rapportiert und zieht juristische Folgen nach sich.
Testkäufe
Der Kanton führt zu Monitorings- und Sensibilisierungszwecken Testkäufe von Alkohol- und Tabakprodukten durch begleitete Minderjährige durch. Mit der Einführung des Tabakproduktegesetzes - und einer entsprechenden Anpassung im Lebensmittelgesetz für alkoholische Getränke - wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Ergebnisse eines Testkaufs in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren zu verwenden.
Download Unterstützungsmaterialien
Infomaterial für Festveranstalter
Leitfaden für Festveranstalter downloaden
Checkliste für Festveranstalter downloaden
Merkblatt für Festveranstalter downloaden
Informationen für das Bar-, Service- & Verkaufspersonal downloaden
Rechtliche Grundlagen
Kostenlose Online-Schulung
Eine kostenlose Online-Schulung zum Thema Jugendschutz Alkohol für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften.
Schulungsunterlagen Alkohol
Ausbildungsmodule zur Alkoholabgabe an Jugendliche im Detailhandel und Gastgewerbe zum Herunterladen